Ein frühzeitig aufgesetztes Testament schafft „im Falle eines Falles“ Klarheit und beugt möglichem Streit unter den Hinterbliebenen vor. Ohne Testament richtet sich die Erbfolge nach den gesetzlichen Vorgaben: Neben dem Ehepartner haben danach an erster Stelle die „Erben erster Ordnung“ Anspruch auf einen Nachlass (also die eigenen Kinder und Kindeskinder), darauf folgen weitere Angehörige (wie zum Beispiel Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen).
Davon abweichende Vorstellungen können nur über ein eigenhändig verfasstes Testament verwirklicht werden – das im Übrigen bei Bedarf jederzeit abgeändert werden kann. Was die Einzelheiten angeht, wenden Sie sich am besten an einen Notar oder Rechtsanwalt Ihrer Wahl – als Bestatter können wir in dieser Hinsicht keine weitergehende Beratung anbieten.*
Digitaler NachlassDank Digitalisierung und Social Media hinterlässt heutzutage beinahe jeder Mensch Spuren, die das eigene Leben bei Weitem überdauern können. So gesehen kann kaum jemand jemals in Vergessenheit geraten – sofern die Daten nach dem Ableben nicht gezielt gelöscht werden. Online-Bezahldienste, Spiele- oder Börsenplattformen, Online-Shops oder E-Mail-Dienste: Angesichts der Vielzahl an unterschiedlichen Anbietern fällt es zuweilen schwer, die Übersicht zu behalten. Spezialisierte Nachlassdienste wie Columba bieten Abhilfe und wickeln noch bestehende Online-Konten des Verstorbenen ab, bis hin zur Rückbuchung eventuell noch vorhandener Geldguthaben. |