Als Bestattungsunternehmen entlasten wir Angehörige weitestgehend von Formalitäten und organisatorischen Aufgaben. Sofern der Sterbefall im Krankenhaus oder in einem Pflegeheim eintritt, beginnen wir unmittelbar nach der Beauftragung mit unserer Arbeit.
Falls sich der Todesfall jedoch im häuslichen Umfeld ereignet, obliegen die ersten Schritte der familiären Verantwortung. Informieren Sie zunächst den Hausarzt, alternativ können Sie sich auch an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden, der unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117 (ohne Vorwahl) permanent erreichbar ist. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus, die für alle weiteren Schritte die Grundlage bildet.
Auch das Team von Scheider Bestattungen ist zu jeder Tages- und Nachtzeit permanent erreichbar, am Standort Drehnow unter der Rufnummer 035601-22558 und in Cottbus unter 0355-24537. Die mit einem Todesfall verbundenen Formalitäten leiten wir gerne für Sie in die Wege. Zu diesem Zweck sollten Sie zeitnah eine Reihe an persönlichen Dokumenten des Verstorbenen bereithalten:
Falls der Verstorbene schon zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen hat, wird dieses Dokument ebenfalls benötigt. Gleiches gilt für einen eventuell vorhandenen Grabvertrag. Sofern eine Vereinbarung mit Scheider Bestattungen getroffen wurde, befinden sich die Unterlagen natürlich schon in unserem Besitz.